Energiesparberatung vor Ort

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden („vor Ort-Beratung“) ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld, insbesondere in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren

Was wird gefördert?
Gefördert wird eine vor Ort- Beratung, die von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur/in oder einem Gebäudeenergieberater/in(HWK) vorgenommen werden muss.
Förderungsfähig ist diese Beratung nur dann, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind, dass die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll,
  1. sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden
  2. bis zum 31.01.2002 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein
  3. überwiegend, d.h. mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche, zu Wohnzwecken genutzt werden, oder das Gebäude muss ursprünglich zu Wohnzwecken geplant und errichtet worden sein
Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die Letztgenannten allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können. Mieter können eine Beratung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereiches sind anspruchsberechtigt, die weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen, sofern ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 43 Mio. € bei Gewerbebetrieben respektive 1 Mio. € bei Agrarbetrieben nicht überschritten haben.
Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind und Objekte, die in den letzten acht Jahren bereits Gegenstand einer nach diesen Richtlinien geförderten vor Ort- Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung waren.
Die Kosten der vor Ort-Beratung
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragsstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Der Zuschuss beträgt 800,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1100,- € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Umsatzsteuer trägt der Beratungsempfänger in voller Höhe selbst.
Dazu einige erläuternde Bemerkungen:
  • Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten errechnet sich aus der Differenz zwischen den Beratungskosten und dem Zuschuss. Nur diesen Betrag müssen Sie an den Berater zahlen. Der Zuschuss wird von mir beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und auch an mich ausgezahlt.
  • Anträge können vom Berater ab 01.03.2015 nach neuer Richtlinie gestellt werden.
  • Die Energiespar-Beratung vor Ort gilt als Nachweis für Maßnahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programms.
Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort
Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes
Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten.
Zunächst werden die allgemeinen Gebäude- Daten ermittelt: Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche.
Dann wird das Gebäude wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtlichen Wärmebrücken (Balkonplatten, Rollladen- Kästen, Heizkörper- Nischen, Gebäudeecken, etc.).
Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen.
Die Berechnung des Lüftungswärmebedarfes erfolgt auf der Grundlage des Gebäudevolumens. Dabei werden unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer, Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen erfasst und ausgewiesen.
Schließlich wird noch der Ist-Zustand der Heizungsanlage selbst erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn- Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger- Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive ihrer Steuer- und Regelungstechnik.
Phase 2: Der Beratungsbericht (anbieterunabhängig)
Der schriftliche Beratungsbericht enthält folgende Punkte:
  1. Die Grunddaten des Gebäudes
  2. Den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
  3. Die energetischen Schwachstellen
  4. Die Warmwasserbereitung
  5. Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen)
  6. Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  7. Einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf  nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen
  8. Einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoff) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen.
  9. Die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form
  10. Einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung sowie
  11. Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Der Beratungsbericht wird ihnen ausgehändigt und in einem persönlichen Abschlussgespräch besprochen. Dabei werden die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen erörtert.
Das Beratungsgespräch beinhaltet Hinweise auf mögliche Förderprogramme und gibt ihnen die Möglichkeit noch unklare Fragen zum Bericht zu klären.
Anträge und Verfahren
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor Ort- Beratung und die Abwicklung übernehme ich als Berater. Ich reiche den Antrag vor Beginn der Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushalsmittel über den Antrag entschieden. Fördermittel für die energetische Sanierung können nicht mit mehreren Förderträgern kumuliert werden.