Energiesparberatung vor Ort |
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden („vor Ort-Beratung“) ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld, insbesondere in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren |
Was wird gefördert? |
Gefördert wird eine vor Ort- Beratung, die von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur/in oder einem Gebäudeenergieberater/in(HWK) vorgenommen werden muss. |
Förderungsfähig ist diese Beratung nur dann, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind, dass die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll, |
|
Wer wird gefördert? |
Anspruch auf eine Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die Letztgenannten allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können. Mieter können eine Beratung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. |
Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereiches sind anspruchsberechtigt, die weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen, sofern ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 43 Mio. € bei Gewerbebetrieben respektive 1 Mio. € bei Agrarbetrieben nicht überschritten haben. |
Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind und Objekte, die in den letzten acht Jahren bereits Gegenstand einer nach diesen Richtlinien geförderten vor Ort- Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung waren. |
Die Kosten der vor Ort-Beratung |
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten. |
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragsstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Der Zuschuss beträgt 800,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1100,- € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Umsatzsteuer trägt der Beratungsempfänger in voller Höhe selbst. |
Dazu einige erläuternde Bemerkungen: |
|
|
|
Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort |
Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes |
Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. |
Zunächst werden die allgemeinen Gebäude- Daten ermittelt: Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche. |
Dann wird das Gebäude wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtlichen Wärmebrücken (Balkonplatten, Rollladen- Kästen, Heizkörper- Nischen, Gebäudeecken, etc.). |
Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen. |
Die Berechnung des Lüftungswärmebedarfes erfolgt auf der Grundlage des Gebäudevolumens. Dabei werden unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer, Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen erfasst und ausgewiesen. |
Schließlich wird noch der Ist-Zustand der Heizungsanlage selbst erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn- Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger- Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive ihrer Steuer- und Regelungstechnik. |
Phase 2: Der Beratungsbericht (anbieterunabhängig) |
Der schriftliche Beratungsbericht enthält folgende Punkte: |
|
Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch |
Der Beratungsbericht wird ihnen ausgehändigt und in einem persönlichen Abschlussgespräch besprochen. Dabei werden die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen erörtert. |
Das Beratungsgespräch beinhaltet Hinweise auf mögliche Förderprogramme und gibt ihnen die Möglichkeit noch unklare Fragen zum Bericht zu klären. |
Anträge und Verfahren |
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor Ort- Beratung und die Abwicklung übernehme ich als Berater. Ich reiche den Antrag vor Beginn der Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushalsmittel über den Antrag entschieden. Fördermittel für die energetische Sanierung können nicht mit mehreren Förderträgern kumuliert werden. |