Energieausweise für Bestandsgebäude

Entsprechend der am 1.10.2007 in Kraft getretenen EnEV wurden Energieausweise auch für Bestandsgebäude schrittweise bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eingeführt. Es ist grundsätzlich zulässig den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben. Ausweise, die den Energiebedarf angeben sind bei einer detaillierten Datenerhebung des Gebäudes aussagekräftiger und genauer als Energieausweise die auf der Basis vom Energieverbrauch aufgestellt werden, da das Nutzerverhalten sehr unterschiedlich sein kann. Quantitative Modernisierungsvorschläge sind beim verbrauchsabhängigen Energieausweis nicht möglich.

Termine:

- Energieausweise für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen ab dem 1.7.2008 und später errichtete Wohngebäude erst ab dem 1.1.2009 zugänglich genacht werden.

- Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen ab dem 1.7.2009 zugänglich gemacht werden und für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000m² Nutzfläche ausgestellt und ausgehängt werden.

- Energie- und Wärmebedarfsausweise ab Wärmeschutzverordnung 1994 gelten als Energieausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab dem Tag der Ausstellung.

- Energieausweise für Wohngebäude die weniger als 5 Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist müssen ab dem 1.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfes erstellt werden.Außnahmen sind Gebäude, die bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 erfüllen.

Je nach Wunsch können die Berechnungen für den Energiepass nach dem kurz- oder ausführlichen Verfahren erfolgen. Sowohl für das Ausführliche Verfahren als auch für das Kurzverfahren werden die gleichen Rechenverfahren von den Software-Programmen benutzt. Der Hauptunterschied liegt in der Tiefe der Datenerfassung. Aus Kostengründen werden im Kurzverfahren Vereinfachungen zugelassen.
Das Kurzverfahren ist dann sinnvoll, wenn für den Hausbesitzer Sanierungsmaßnahmen am Haus auf längere Zeit nicht in Frage kommen oder nur ein erster Check des Gebäudes im Vordergrund steht, auf den dann evtl. weitere genauere Untersuchungen folgen können.
Das Ausführliche Verfahren macht Sinn, wenn Daten aus Wärmeschutzausweis, Plänen oder Bauunterlagen bekannt sind, wenn Modernisierungsmaßnahmen geplant sind und die Daten somit ohnehin aufgenommen werden müssen oder wenn eine genauere Betrachtung der bauphysikalischen Eigenschaften günstigere Werte für das Gebäude erwarten lassen.  

Da bei teilweise notwendigen energetischen Sanierungsaufgaben eine vom Staat geförderteVor- Ort- Beratung sinnvoll ist, kann die Erstellung des Energiepasses in Kombination mit einer Beratung für Sie besonders kostengünstig erfolgen.